Transporter parken im Wohngebiet – So geht´s!

Darf ich den Transporter im Wohngebiet parken und wenn ja, so ganz uneingeschränkt oder gibt es Regeln zu beachten? So wie das Parken für PKW geregelt ist, ist auch das Parken für Transporter in Wohngebieten geregelt. Für Transporter über 7,5 Tonnen ist die Regelung ganz klar, denn sie dürfen nur vorübergehend, zum Beispiel zum Be- und Entladen in Wohngebieten geparkt werden. Das nächtliche Parken ist vollständig für Transporter dieser Größenordnung untersagt. Aber wie sieht es mit Transportern bis 3,5 Tonnen aus wie sie häufig als Umzugswagen genutzt werden? Darf ich schon abends parken, wenn ich morgens einladen möchte?

So dürfen Transporter bis 3,5 Tonnen in Wohngebieten parken

Das sagt die StVO § 12

Laut der StVO § 12 dürfen alle Transporter bis 3,5 Tonnen ohne Einschränkungen in Wohngebieten parken. Das gilt für tagsüber und nachts, sodass man seinen Transporter als Umzugswagen jederzeit vor der Haustüre parken darf.

Und was passiert, wenn der Transporter länger als die Parkplatzmarkierung ist? Nach rechts und links darf der Transporter nicht hinausragen. Es ist aber erlaubt zwei Parkplätze zu belegen, wenn die Länge eines Parkplatzes nicht ausreicht. Das ist ja praktisch, dann markiere ich mir abends zwei Parkplätze mit Stühlen und Flatterband und kann morgens ganz bequem direkt vor der Haustüre parken. Kann man machen, ist aber rechtlich nicht zulässig.

So wird eine Halteverbotszone richtig eingerichtet

Der Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde

Wenn die hinteren Flügeltüren bei einem Transporter, zum Beispiel einem Mercedes Sprinter, geöffnet werden sollen, bedarf es meist zweier Parkplätze. Diese vorher privat zu besetzen, ist nicht erlaubt. Benötigt wird eine offizielle Halteverbotszone mit der man auch das Recht hat abschleppen zu lassen falls dort widerrechtlich geparkt wurde. Die Halteverbotszone wird am besten mindestens zwei Wochen, besser noch vier Wochen vor dem gewünschten Termin beantragt. Der Antrag muss bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt werden. Die notwendigen Halteverbotsschilder müssen bei einer dafür zuständigen Firma angemietet werden. Die Halteverbotsschilder müssen mindestens 72 Stunden vor dem Termin aufgestellt werden.

Kosten für die Halteverbotszone

Günstiger als Falschparken

Spare ich mir einfach die Kosten und parke in der dritten Reihe oder reserviere mir meine notwendigen Parkplätze doch mit Stühlen und Flatterband? Besser nicht, denn die Ordnungswidrigkeit falschparken kann mit bis zu 2.000 Euro Geldstrafe geahndet werden. Dagegen sind die ca. 25 Euro bis 60 Euro pro Tag für die Halteverbotszone sehr günstig. Mal abgesehen von dem Ärger, den falschparken mit sich bringt oder die Nachbarn, die Stühle einfach wegräumen und selbst dort parken.

Parken mit 3,5 t Sprinter mit gewerblicher Nutzung

Darf ein Sprinter im Wohngebiet jeden Tag zwei Parkplätze belegen?

Neben einem Umzug gibt es weitere Möglichkeiten für die ein Sprinter mit 3,5 Tonnen täglich im Wohngebiet geparkt werden muss oder sollte. Zum Beispiel, wenn der Nachbar seinen Sprinter täglich für die Arbeit benötigt, weil er Handwerker ist oder als Kurierfahrer, der seinen Transporter abends mitnimmt. Ja, Sprinter dürfen täglich im Wohngebiet parken, sofern die nutzbare Straßenbreite bei mindestens 3 m verbleibt. § 12 Absatz 6 der StVO formuliert es so: „Es ist platzsparend zu parken“. Das gilt aber für sogenannte Mittelparker, die rücksichtslos zwei Parkplätze belegen, allerdings mit einem normalen PKW.

Interessanterweise gibt es zu den zwei Parkplätzen bezüglich der immer häufiger abgestellten Sprinter in Wohngebieten keine eindeutige gesetzliche Regelung. Eine ausdrückliche Vorschrift, die das Sprinter-Parken in Wohngebieten verbietet, gibt es nicht, so der Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Grobba in Offenbach. Es bleibt also bis jetzt (Stand 11 / 2019) bei der Nachsicht der Nachbarn, die den zweifach belegten Parkplatz in Kauf nehmen.