Arbeitsschutz bei der Verwendung von Rollgerüsten

Arbeitsschutz ist kein Zufall!
Wie Sie sich bei der Verwendung von Rollgerüsten ganz sicher absichern

Im Zeitalter der Industriellen Revolution im 19. Jahrhundert entstand mit dem Lohnarbeiter eine neue gesellschaftliche Klasse. Einen gesetzlichen und praktischen Schutz des Arbeiters auf den Baustellen und in den großen Fabriken gab es damals nicht. Jeder Unfall, insbesondere beim Bauen, konnte den Arbeiter zum Invaliden machen und trieb ihn – ohne jegliche Absicherung und Entschädigung – in die totale Armut.
Heute hat der Arbeitsschutz in Deutschland einen hohen Stellenwert. Seit 21. August 1996 regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Bundesrepublik Deutschland die ganzheitliche Arbeitssicherung und den Gesundheitsschutz des Arbeiters. Insbesondere bei der Verwendung von Rollgerüsten greift die Baustellenverordnung (BaustellV) als Norm, die am 10. Juli 1998 in Kraft trat.

Hohes Risiko – hohe Schutzmaßnahmen
Mit Sicherheit auf dem Rollgerüst

Rollgerüste sind ein Geschenk für jeden, der baut. Ob in einer Lagerhalle oder an der Fassade des Hauses – mit Fahrgerüsten ersparen sich Bauherren viel Zeit und Mühe. Während fest montierte Gerüste erst an die Baustelle gebracht und dort auf- und wieder abgebaut werden müssen, sind Fahrgerüste dank ihres Rollsystems äußerst flexibel. Man kann sie mühelos an jede Einsatzstelle schieben. Doch gerade in dieser Beweglichkeit entsteht eine Dynamik, die schnell zu Unfällen führen kann. Deshalb verpflichten Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung und die jeweiligen Berufsgenossenschaften mit ihren Normen jeden Unternehmer zur sicheren Handhabung von Rollgerüsten, um die Unfallgefahr zu minimieren oder gar auszuschließen.

Sicherheit geht vor dem Aufbau

Wenn Sicherheit und Arbeitsschutz im Umgang mit dem Rollgerüst kein Zufall sein sollen, gilt es, folgende Ratschläge zu beachten: Jedes Rollgerüst ist kennzeichnungspflichtig. Die auf dem Kennzeichen angegebenen und genormten Daten wie Typbezeichnung und zulässiges Höchstgewicht sind maßgeblich. Vor dem Aufbau von Fahrgerüsten muss das Herstellerunternehmen eine Gebrauchsanleitung zur Verfügung stellen. Diese muss unbedingt beachtet werden und der verantwortlichen Fachstelle im Betrieb bekannt sein. Zuständig für Auf- und Abbau, sowie für die Nutzung des Geräts ist ausschließlich eine qualifizierte Fachperson. Sie muss auch die Funktionsfähigkeit der Einzelteile prüfen und dokumentieren. Es darf keinerlei Zweifel an der Funktions- und Tragfähigkeit des Rollgerüsts bestehen! Bei unangekündigten Kontrollen der Bauaufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft spielt die Nachweispflicht eine enorm große Rolle für die Versicherungen. Die Nicht-Beachtung der vorgegebenen Normen oder kleinste Mängel an der Technik können für den Unternehmer sehr teuer werden und bis zum Berufsverbot führen.

Bei der Arbeit sicher gehen und stehen

Damit es auch während der Arbeit sicher zugeht, dürfen mobile Gerüste ausschließlich im Rahmen der Aufbau- und Verwendungsanleitung eingesetzt werden. Auf- und Abstieg und Zugänge müssen sicher erreichbar sein. Für Werkzeuge und lose Teile gibt es eine Befestigungsvorschrift, um andere Arbeiter vor herabfallenden Gegenständen zu schützen. Springen oder Schaukeln auf dem Fahrgerüst ist ebenso verboten, wie das Wegdrücken von einer Wand! Weggerollt werden darf es nur, wenn sich keine Person darauf befindet, jedoch langsam und ausschließlich in Längsrichtung bzw. über das Eck. Wenn sich Bauherren an diesen Hinweisen orientieren, haben sie mit dem Rollgerüst eine praktische und vielseitige Alternative zur Leiter oder dem Baugerüst.