Wohngebäudeversicherung

 

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Gebäudeversicherung

... Eine Gebäudeversicherung kann einen erheblichen Teil des Wertes der Immobilie abdecken, sollte einmal ein Brand oder Hagel und Sturm das Gebäude beschädigen oder sogar völlig zerstören.

Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?
Nun gibt es aber noch weitaus mehr Risiken, denen eine Immobilie ausgesetzt ist. Wie ist es bei Hochwasser?  Dies betrifft vor allem die Hausbesitzer, die eine Immobilien in der Nähe eines Flusses besitzen. Eine Wohngebäudeversicherung deckt jedoch lediglich Wasserschäden durch defekte Wasserleitungen ab, nicht durch Schäden, die durch Hochwasser verursacht werden. Auch die Bestandteile der Gebäudeversicherung können durchaus unterschiedlich sein, siehe auch
http://die-gebäudeversicherung.de . So sind bei einer Standard Versicherung lediglich Brand, Hagel und Sturmschäden im Versicherungsschutz inklusive. Eine Gebäudeversicherung kann dann Pflicht sein, wenn die Immobilien durch ein Geldinstitut mittels eines Darlehens versichert wird. Der Versicherungsschutz beinhaltet zumeist eine Deckung der Kosten des Gebäudes, der Einbaumöbel wie Küchen etc. und Zubehör des Gebäudes, wie beispielsweise eine Garage, ein Gewächshaus oder Gartenbegrenzungen. Nicht abgedeckt sind Schäden am Inventar wie Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Kleidung und sonstige Wohnaccessoires. Zusätzlich zu den Leistungen können aber bestimmt Risiken hinzugefügt werden. Hier sollte in jedem Fall genau das Angebot der jeweiligen Gesellschaft geprüft werden. Einzelne zusätzliche Leistungen können je nach Lage des Hauses durchaus sinnvoll sein. Vergleiche lohnen hier in jedem Fall, denn oft sich scheinbar günstige Angebote dann doch nicht mehr so preiswert, wenn man die Leistung gegenüberstellt. Hier können im Internet verfügbare Versicherungsvergleichs Portale hilfreiche Dienste leisten.
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Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung
Sicher ist eines: Eine Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung und Eigentümer kann eine solche abschließen, muss dies aber nicht. Auch alle Zusatzleistungen sind immer optional. Gut zu wissen ebenfalls, dass bei einer Immobilie, die selbst genutzt wird, eine Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Anders ist dies bei einer vermieteten Immobilie. Dort können die Kosten einer Gebäudeversicherung als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Gebäudeversicherung ist sicherlich für Hausbesitzer eine der Versicherungen, die mit am wichtigsten anzusehen sind, denn wer schon einmal einen Schaden am Haus hatte, der weiß, dass die Kosten hierfür gleich mehrere Tausend oder sogar Hunderttausend Euro betragen können. Verglichen mit den Kosten der Versicherung ist dies in diesem Fall sicherlich nicht ratsam, am falschen Ende sparen zu wollen.
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